Deutschland: „Koalitionsvertrag macht auf den ersten Blick Mut“

amnesty logoAmnesty International in Deutschland zur Vorstellung des Regierungsprogramms von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP 

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag: „Auf den ersten Blick macht der Koalitionsvertrag Mut. Es ist gut zu sehen, dass im Programm der drei Parteien immer wieder Menschenrechte als wichtiger Referenzpunkt auch im Konkreten genannt werden.“ Das zeigt sich bei der Digitalisierung, sei es bei einem menschenrechtsorientiertem Einsatz von Künstlicher Intelligenz, oder bei der Forderung nach internationaler Regulierung im Digitalen durch ein „Völkerrecht des Netzes“.

Ein unscheinbares, aber wichtiges Signal ist die institutionelle Stärkung der Menschenrechte in der Regierungsarchitektur durch die Aufwertung und Stärkung des Amtes der/des Menschenrechtsbeauftragten des Bundesregierung und die verbesserte Ausstattung des Deutschen Institutes für Menschenrechte (DIMR). „Gerade in einer Dreier-Koalition kann und muss im politischen Tagesgeschäft eine institutionalisierte Stärkung der Menschenrechte deren Achtung und Einhaltung wirkungsvoll unterstützen.“

Im Bereich der Inneren Sicherheit begrüßt Amnesty, dass die Ampelkoalition plant, den Schutz aller Menschen in Deutschland vor rassistischer und rechtsextremistischer Gewalt spürbar zu erhöhen. Gleichzeitig werden wichtige rechtsstaatliche Prinzipien gestärkt, beispielsweise durch eine Kennzeichnungsregelung bei den Bundespolizeien oder durch den Schutz vor unverhältnismäßiger staatlicher Überwachung durch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Überwachungsgesamtrechnung“. „Mit der Schaffung einer unabhängigen Polizeibeauftragten / eines unabhängigen Polizeibeauftragten und der Einführung einer Kennzeichnungspflicht folgt die künftige Bundesregierung zwei Kernforderungen von Amnesty für eine rechtsstaatlich solider aufgestellte Polizei“, sagt Beeko.

„Die geplante Abschaffung des Transsexuellengesetzes, um es durch ein Selbstbestimmungsrecht zu ersetzen, ist ein überfälliger Schritt für die Rechte von Trans-Menschen in Deutschland“, sagt Beeko. Zu begrüßen ist auch die Streichung des Paragraphen 219a StGB, der viel zu lang dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung im Weg gestanden hat.

Bei der Klimapolitik bleibt abzuwarten, was die Ampel liefern wird. „Das 1,5-Grad-Ziel findet sich häufig im Vertragstext, was gut ist. Was fehlt, sind konkretere Bezüge zur Umsetzung des Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichts“, sagt Beeko. „Hier wird die Bundesregierung nachliefern müssen, wie auch bei der Umsetzung von Klimagerechtigkeit.“

„Es ist positiv zu sehen, dass die Ampelkoalition in ihrem außenpolitischen Selbstverständnis erklärt, die Menschenrechte als wichtigster Schutzschild der Würde des Einzelnen dienten als Kompass ihrer Außenpolitik", sagt Beeko. „Es wird darauf ankommen, dieses Bekenntnis zukünftig entschlossener und verbindlicher als vorherige Regierungen gegenüber allen anderen Staaten zu vertreten.“

Quelle: www.amnesty.de

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