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Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur U3-Betreuung - Eltern können auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter verwiesen werden

stadtkoeln logoDer 12. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster hat am 14.August 2013 in einem Eilverfahren über die Praxis der Stadt Köln bei der Unterbringung von unter drei Jahre alten Kindern entschieden. Demnach dürfen Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes auf eine Tagesmutter verwiesen werden. Das Gericht hat damit der Beschwerde der Stadt Köln gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013 stattgegeben. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes geändert und führt auszugsweise folgende Begründung aus:

Eltern eines unter drei Jahre alten Kindes könnten zwar grundsätzlich zwischen den gleich geeigneten und gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kindertagesstätte und bei einer Tagesmutter wählen. Dem Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Stehe ein freier Platz nur bei einer Tagesmutter und nicht in der von den Eltern gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfülle der Träger der Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung mit dem Angebot dieses freien Platzes. Ein Anspruch auf eine Kapazitätserweiterung bestehe nicht.

Die Stadt Köln nimmt das Urteil mit Erleichterung auf. Damit kommt die Stadt Köln ihrer Verpflichtung zur Förderung unter dreijähriger Kinder sowohl durch den Nachweis eines zumutbaren Platzes in einer Kindertagesstätte als auch mit dem Nachweis eines zumutbaren Platzes in der Kindertagespflege nach. Die Frage nach der zumutbaren Entfernung des angebotenen Platzes hat das OVG im Ergebnis offen gelassen und als kontextabhängig gewertet.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jürgen Müllenberg

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2013/08529/