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Stadt Köln schließt vier Kioske in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim

logo stadt koelnVerstöße gegen verschiedene Gesetze – Betreiber "gewerblich unzuverlässig"

Die Stadt Köln hat in zwei großangelegten Kontrollen eine klare Botschaft gesendet: Wer Lebensmittel-, Tabak- oder Alkoholverkauf betreibt und dabei systematisch gegen Gesetze verstößt, riskiert die sofortige Schließung – und mehr.

Im Juni führte das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei Köln umfangreiche Kontrollen in vier Kiosken durch – zwei davon im Stadtbezirk Kalk, zwei weitere im Stadtbezirk Mülheim. Das Ergebnis, auch aus vorangegangenen Kontrollen, war eindeutig: Alle vier Betriebe wurden aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die Tabak- und Alkoholgesetzgebung sowie das Gewerberecht bis auf Weiteres geschlossen und durch das Ordnungsamt versiegelt.

Illegale Produkte und Verstöße gegen den Jugendschutz
In den Kiosken wurden wiederholt Tabakwaren, Alkohol und sogenannte Snus-Produkte (ein generell in Deutschland zum Verkauf verbotener Oraltabak aus Skandinavien) an Minderjährige verkauft. Darüber hinaus wurden elektronische Zigaretten sichergestellt, die entweder keine gültige Steuerbanderole aufwiesen oder nicht für den Vertrieb innerhalb der EU zugelassen waren. Derartige Produkte gelten als illegal und unterliegen sowohl zoll-, als auch ordnungsrechtlichen Bestimmungen.

Aufgrund der wiederholten Verstöße leitete das Ordnungsamt parallel zur Schließung der Betriebe ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen drei verantwortliche Personen ein. Diese gelten nun als gewerblich unzuverlässig und dürfen künftig kein Gewerbe mehr anmelden – auch nicht in anderen Branchen, solange keine neue, gesetzeskonforme Betriebsführung sichergestellt werden kann.

Widerstand, Bedrängung und illegale Weiternutzung
Bereits im Februar 2025 kam es im Zusammenhang mit einer Kontrolle in einem der Betriebe zu einem Vorfall. Ein Mitarbeiter eines der betroffenen Kioske versuchte, mit illegaler Ware zu flüchten, wurde von Einsatzkräften gestellt und leistete dabei aktiven Widerstand. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde dabei verletzt.

Auch bei sogenannten Testkäufen kam es zu Vorfällen: Eine jugendliche Testkäuferin wurde durch Verantwortliche eines Kiosks bedrängt, nachdem sie sich mit den zivilen Ermittlern des Ordnungsamtes als solche zu erkennen gegeben hatte. Nach der offiziellen Schließung und Versiegelung wurden außerdem zwei weitere Verstöße festgestellt. In einem Fall erfolgte der Verkauf illegaler Waren aus dem Kofferraum eines Pkw heraus, im anderen in einem Hinterhof eines Hauses im Stadtbezirk Kalk.

Konsequenzen und rechtliche Folgen
Die Stadt Köln hat umfassende Maßnahmen gegen die Betreiber eingeleitet. Das laufende Gewerbeuntersagungsverfahren zielt darauf ab, die gewerbliche Tätigkeit der Betroffenen dauerhaft zu unterbinden. Zudem wurden durch die Kontrolleur*innen des Umweltamtes der Stadt Köln mehrere Verfahren wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße eröffnet. Es drohen empfindliche Geldbußen.

Auch wegen der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie die Tabakgesetzgebung werden weitere Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit entsprechenden Bußgeldern folgen. Die  drei Hauptverantwortlichen mussten in der Vergangenheit bereits Zwangs-, Buß- und Verwarngelder in addiert fünfstelliger Höhe an die Stadtkasse zahlen – ein deutliches Zeichen für eine uneinsichtige, offenbar vorsätzliche und über einen längeren Zeitraum hinweg dokumentierte gewerbliche Unzuverlässigkeit.

Kioske im Fokus der Behörden – kein rechtsfreier Raum
Kioske und Trinkhallen stehen gesellschaftlich in der Kritik, weil sie insbesondere bei der Abgabe altersbeschränkter Produkte wie Alkohol, Tabakwaren oder E-Zigaretten durch profitorientiertes Fehlverhalten und keine oder mangelhafte Schulung sowie Belehrung von Verkaufspersonal/Mitarbeiter*innen auffallen. Seit November 2024 führt das Ordnungsamt deswegen im gesamten Stadtgebiet Testkäufe durch, mit teils erschreckend hohen Verstoß-Quoten. Mehrfachverstöße derselben Betriebe sind keine Seltenheit, Bußgeldverfahren werden konsequent eingeleitet. Weitergehende Schritte werden stets geprüft und folgen, wie das Beispiel der vier nun geschlossenen Betriebe zeigt.

Nach dem Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten, Oraltabak (Snus) sowie Alkohol an Minderjährige strikt untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Ebenso schreibt die Tabakgesetzgebung vor, dass elektronische Zigaretten nur dann verkauft werden dürfen, wenn sie entsprechend registriert und für den EU-Markt zugelassen sind. Produkte ohne gültige Steuerbanderole oder EU-Zulassung sind illegal und unterliegen der Sicherstellung sowie straf- und bußgeldrechtlichen Folgen.

Weitere Kontrollen geplant
Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei Köln, dem Zoll, der Lebensmittelüberwachung des Umweltamtes und weiteren Netzwerkpartner*innen den Kontrolldruck weiter hochhalten. Dabei stehen neben Testkäufen und regelmäßigen Überprüfungen auch gezielte Nachkontrollen im Fokus – insbesondere, um sogenannte Strohmann- oder Strohfrau-Konstruktionen aufzudecken, über die ehemalige Betreiber versuchen könnten, ihre Geschäfte im Hintergrund weiterzuführen.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Jugendlichen, sondern senden auch ein unmissverständliches Signal an alle Gewerbetreibenden in dieser Branche. Gesetzestreue, Zuverlässigkeit und Verantwortung sind Grundvoraussetzungen für die Führung eines Gewerbebetriebs.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns

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