Bau-Turbo für Wohnungen - Flexibilisierung des Planungsrechts für mehr Wohnungsbau in Köln

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" vom 27. Oktober 2025 erhalten Kommunen neue Instrumente, um schneller die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbauvorhaben auf geeigneten Flächen zu schaffen. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Rates zeitnah eine Beschlussvorlage mit klaren Leitlinien für die Anwendung des "Bau-Turbo" in Köln vorlegen. Um Verfahren zu beschleunigen, soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, künftig Wohnungsbauvorhaben, die den städtebaulichen Zielen der Stadt Köln entsprechen, die Zustimmung zu erteilen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Mit dem Bau-Turbo haben wir ein weiteres Instrument, einer...




