Bezirksregierung genehmigt Verordnung für den Lärmschutz

Alkoholkonsum- und Mitführverbot am Brüsseler Platz gilt weiterhin von 21 bis 6 Uhr
Die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV), die das Alkoholkonsum und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz regelt und vom Rat der Stadt Köln am 19. März 2026 beschlossen wurde, tritt zum 1. April 2026 in Kraft. Die Bezirksregierung Köln hat die OBV nunmehr genehmigt. Sie dient dem Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und soll helfen, dass die ab 22 Uhr geltende Nachtruhe eingehalten werden kann. Die OBV löst die bis zum 31. März 2026 geltende Allgemeinverfügung ab.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und Mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf...



