Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Stadt bringt Fortschreibung in die politische Beratung

stadt Koeln LogoDas Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat nun eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) in die politische Beratung eingebracht. Das über 700 Seiten starke Gutachten bestätigt im Wesentlichen die Zielaussagen des 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes und setzt konsequent dessen Ausrichtung fort. Die Beschlussvorlage der Verwaltung steht nun zunächst in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11. März 2021 auf der Tagesordnung. Danach geht die Vorlage in den Beratungslauf zum Wirtschaftsausschuss und zu allen Bezirksvertretungen, bevor dann voraussichtlich zum Ende dieses Jahres ein Beschluss im Rat der Stadt Köln erfolgen kann.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Ich halte es für richtig und zeitgemäß, dass wir nun unter anderem auch die Umsetzungsmöglichkeiten für wohnortnahe Mixed-Use-Projekte, wie Wohnen oder soziale Nutzungen über einem Supermarkt, verbessern. Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes schaffen wir dafür nun wichtige Voraussetzungen.

Das Konzept bildet die städtische Grundlage für die räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Die nun eingereichte Fortschreibung hat zwei Zielsetzungen: Zum einen soll sie die bisherigen räumlichen und inhaltlichen Festlegungen vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen einer wachsenden Stadt und der zunehmenden Bedeutung des Onlinehandels anpassen und aktualisieren. Zum anderen erfolgen Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Die grundsätzliche Ausrichtung des Konzeptes liegt auch weiterhin auf der Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in Köln. Der Schutz und die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in den Bezirken und die Verbesserung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung in den Veedeln stehen weiterhin im Mittelpunkt, ebenso die Steuerung der Ansiedlung von nicht zentrenrelevanten großflächigen Einzelhandelsbetrieben.

Mit seinen Aussagen zur generellen Steuerung des Einzelhandels sowie den einzelnen Standortlagen zeigt das EHZK einen klaren Entwicklungsrahmen auf und liefert allen Beteiligten aus Verwaltung, Politik, Einzelhändlern*innen, Investoren*innen und Immobilieneigentümern*innen eine verlässliche Planungs- und Handlungsgrundlage.

Mit einem Beschluss der Vorlage werden die unten erläuterten Bausteine der Fortschreibung, das Zentren- und Standortkonzept, die Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln festgelegt. Zudem beinhaltet die Beschlussvorlage, dass die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom "Konsultationskreis Einzelhandel Köln" als Beratungsgremium begleitet wird. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beinhaltet ein Beschluss außerdem die Überprüfung der Einzelhandelssituation nach etwa zwei Jahren im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen.

Zentrale Aufgabe: Steuerung des Einzelhandels

Die wesentliche Aufgabe des EHZK ist die Steuerung des Kölner Einzelhandels mit dem Ziel, die zentralen Versorgungsbereiche in den Bezirken zu stärken und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Dazu sind im EHZK verschiedene Werkzeuge festgelegt: Im Rahmen des Standortkonzeptes erfolgt insbesondere die Festlegung und Begründung der zentralen Versorgungsbereiche im Kölner Stadtgebiet. Die Kölner Sortimentsliste definiert stadtspezifisch die zentren-, nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Sortimente und dient somit als Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels. Also was darf wo und in welcher Flächendimensionierung verkauft werden. Die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln definieren, wie Standort- und Sortimentskonzept zusammenwirken, damit sie ihre steuernde Wirkung voll entfalten können.

Umfassende Analyse als Grundlage

Grundlage der Fortschreibung des EHZK ist eine umfassende und ganzheitliche Analyse des Kölner Einzelhandels. Hierzu wurde 2017 eine vollständige Erhebung des Einzelhandels und der Zentren prägenden kulturellen Einrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in allen Geschäftszentren, sonstigen Lagen und Sonderstandorten vorgenommen.

Zum Zeitpunkt der Erhebung gab es in Köln rund 6.500 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von etwa 1,52 Millionen Quadratmetern. Damit sind in Köln ein Rückgang der Zahl der Einzelhandelsbetriebe sowie eine moderate Verringerung der Gesamtverkaufsfläche (ein Minus von 1,8 Prozent) zu beobachten. Der Rückgang ist insbesondere auf einzelne Betriebsinsolvenzen (beispielsweise Schlecker, Max Bahr/Praktiker, Strauss Innovation) sowie die Marktanteilsgewinne des Internethandels zurückzuführen. Die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner*in (VK/EW) liegt in Köln bei 1,41 Quadratmeter. Obwohl dies einen leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt liegenden Wert (1,51 Quadratmeter VK/EW) darstellt, belegt Köln unter den deutschen Millionenstädten somit den ersten Platz vor Hamburg mit 1,37 Quadratmetern (Stand: 2016) sowie Berlin und München mit jeweils 1,22 Quadratmetern (Berlin: 2016; München: 2012).

Onlinehandel wächst weiter

Die flächenbezogene Umsatzleistung liegt in Köln bei rund 4.350 Euro pro Quadratmeter Verkaufsfläche und ist damit gegenüber 2008 um 8,5 Prozent angestiegen. Dennoch wird auch deutlich, dass der stationäre Einzelhandel in diesem Zeitraum Umsatzanteile an den Internethandel verloren hat. Während die Gesamtkaufkraft in Köln seit 2008 um 13,8 Prozent gestiegen ist, ist der Umsatz der Betriebe nur um knapp die Hälfte (ein Plus von 6,5 Prozent) gewachsen. Die Differenz von etwa sieben Prozentpunkten entspricht in etwa dem Anteil, den der Internethandel im Vergleichszeitraum gewonnen hat.

Hier ist besonders zu erwähnen, dass Köln als Oberzentrum über besonders hohe Verkaufsflächenanteile in den Branchen verfügt, welche in den vergangenen Jahren massiv Marktanteile an den Onlinehandel verloren haben. Insofern konnten die Effekte durch den Onlinehandel – auch durch die konsequente Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – etwas abgemildert werden.

"Älteste" Nahversorger: die Kölner Wochenmärkte

Bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden erstmalig auch die insgesamt 66 Kölner Wochenmärkte an 39 Standorten einer detaillierten Analyse unterzogen. Als "älteste" Nahversorger blicken sie in Köln bereits auf eine lange Tradition zurück und spielen für die Frequenz ebenso wie bei der wahrgenommenen Attraktivität der Geschäftszentren sowie der Nahversorgung eine große Rolle. Auch räumlich sind die Kölner Wochenmärkte ausgewogen über das Kölner Stadtgebiet verteilt. Sie sind in einem breiten Spektrum von großen "Vollsortimentsmärkten" (etwa 70 Stände) bis zu kleinen Nahversorgungsmärkten (etwa fünf Stände) aufgestellt. 

Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte

Die Fortschreibung des EHZK sieht zudem vor, dass Erweiterungen bestehender Lebensmittelmärkte innerhalb eines 700-Meter-Radius um einen zentralen Versorgungsbereich jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Damit werden auch neue Möglichkeiten geschaffen, Kombinationsprojekte durch die Überbauung von Lebensmittelmärkten mit Wohnraum oder sozialer Infrastruktur zu realisieren.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitJürgen Müllenberg

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