Bundesverwaltungsamt wird Register-modernisierungsbehörde

BVA LogoDeutschland liegt im E-Government international weit zurück. Mit dem Registermodernisierungsgesetz wird nun die Grundlage für eine tiefgehende Modernisierung der Verwaltung und nutzerfreundliche Prozesse geschaffen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt dabei eine zentrale Aufgabe.

Die deutsche Verwaltung ist im Umbruch. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht immer wieder die gleichen Daten oder Nachweise angeben müssen, obwohl diese bereits einer anderen Stelle der Verwaltung bekannt sind. Stattdessen sollen die Informationen – soweit bisher erlaubt – innerhalb der Verwaltung ausgetauscht werden. Dadurch können sehr viel nutzerfreundlichere, nachweisfreie Verwaltungsleistungen angeboten werden.

Behördenübergreifend automatisierte Prozesse setzen jedoch eine eindeutige Identifizierung der Personen in den Registern voraus, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Registermodernisierungsgesetz, das nun am 5. März 2021 auch vom Bundesrat gebilligt wurde, wird deshalb die Steuer-ID als übergreifende Identifikationsnummer in die im Gesetz benannten Datenbestände eingeführt. Gleichzeitig werden Basisdaten zu den Personen (u.a. Namen und Anschriften) vereinheitlicht und regelmäßig aktualisiert, so dass z.B. künftig auch Anschriftenänderungen innerhalb der Verwaltung kommuniziert werden können.

Als Registermodernisierungsbehörde hat das Bundesverwaltungsamt den Auftrag, die Identifikationsnummer und die übrigen Basisdaten an registerführende Stellen und andere berechtigte Behörden zu übermitteln. Daneben wird es weitere Aufgaben übernehmen, von der Prüfung der Zulässigkeit von Datenabrufen über die übergeordnete Steuerung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität bis zu Teilaufgaben im Bereich der technologischen und methodischen Modernisierung der Registerlandschaft. Dabei wird das BVA eng mit den anderen Akteuren im Bereich Registermodernisierung in Bund und Ländern zusammenarbeiten.

„Ziel ist, bürgerfreundlicher zu werden und die Datenqualität zu verbessern. Dazu muss die Registerlandschaft insgesamt modernisiert und besser auf eine übergreifende Zusammenarbeit vorbereitet werden. Wir freuen uns darauf, zu diesem wichtigen Vorhaben beitragen zu können“, so BVA-Präsident Christoph Verenkotte. „Wir werden das selbstverständlich datenschutzkonform umsetzen. Die Verwendung der Steuer-ID beschleunigt das lange geplante Vorhaben um mehrere Jahre und spart immense Kosten. Das Gesetz ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern über ein Datenschutzcockpit Einsicht in die Verwendung der Daten. Transparenz ist der Schlüssel für Vertrauen und auch für die dringende Modernisierung der Verwaltung unbedingt erforderlich.“

Das BVA ist der zentrale Dienstleister des Bundes mit rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 23 Standorten in Deutschland.

Weitere Informationen: www.bundesverwaltungsamt.de

 

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