Nationales Waffenregister (NWR) im BVA in Köln

bundesverwaltungsamtZum 01. Juli 2012 ist das Gesetz zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) in Kraft getreten.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist nunmehr per Gesetz registerführende Stelle und ist nach einer Pilotphase im 2. Halbjahr mit ausgewählten Testbehörden mit der Organisation und Koordination der Erstbefüllung des Registers befasst.

Die Anbindung der Waffenbehörden und die Überführung der Datenbestände soll bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen sein, da die bundesweit mehr als 560 Waffenbehörden einzeln und unabhängig voneinander angebunden werden müssen.

Erforderlich ist, dass jede Behörde die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, z.B. IT- Sicherheitskonzept und Anpassung der jeweiligen Software, erfüllt.

Die rechtlichen Voraussetzungen, um ein zentrales Register zu betreiben und die Daten der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie verwaltungsrechtliche und waffentechnische Daten im Nationalen Waffenregister (NWR) zusammenzuführen, liegen somit vor.
Ab 2013 wird den deutschen Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben über einen gemeinsamen, stets aktuellen Datenpool, Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten zu jeder in Deutschland im Privatbesitz befindlichen Waffe ermöglicht. Diese Innovation führt zu einer Stärkung der öffentlichen Sicherheit.

Bisher wurden diese Daten in den Waffenbehörden lokal gespeichert. Eine Vernetzung der Behörden oder der Datenbestände existierte nicht. Das Nationale Waffenregister (NWR) ist ein föderales System. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Waffengesetzes und damit auch für die inhaltliche Richtigkeit der im NWR gespeicherten waffenrechtlichen Daten verbleibt weiterhin bei den einzelnen Waffenbehörden.
Zur weiteren Konkretisierung wird das NWRG um eine Durchführungsverordnung (NWRG-DV) ergänzt, welche vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates im Juli 2012 erlassen wird.

Quelle: Bundesverwaltungsamt - www.bundesverwaltungsamt.de

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