Patientenverfügung 2.0 – Behandlung im Voraus planenMittwoch, 2. September 2020 |
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Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase [Köln-Lindenthal, 18. August 2020] Seit 2017 können Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine über die Krankenkasse abzurechnende Beratung zur gesundheitlichen Vorausplanung anbieten. Im Hintergrund steht das international bewährte Konzept Advance Care Planning (deutsch: Behandlung im Voraus planen, BVP). BVP-Beratungen führen zu sehr wirkungsvollen Patientenverfügungen. Sabine Westerfeld, Koordinatorin Behandlung im Voraus Planen am Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen zur heiligen Maria, stellt am Mittwoch, dem 2. September 2020, im Rahmen der Patienten- und Angehörigenseminare in Haus LebensWert die Grundzüge des Konzepts vor und gibt Anregungen, wie Sie durch Bevollmächtigung eines Vertreters (Vorsorgevollmacht) und Erstellung einer Patientenverfügung selbst Ihre persönliche gesundheitliche Vorausplanung verbessern können. Der Vortrag beginnt um 18 Uhr und dauert etwa eine Stunde inklusive Fragerunde. Alle Interessierten, Ärzte und Pflegepersonal sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei. Durch die Corona-Abstandsregel ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bei Uwe Schwarzkamp unter 0221 / 478-97189 oder uwe.schwarzkamp@uk-koeln.de! Es gelten die üblichen Hygienevorschriften. Der medizinische Fortschritt ermöglicht vielen Menschen ein langes und gesundes Leben bis ins hohe Alter. Er eröffnet aber auch zahlreiche Handlungsoptionen, die Entscheidungen für oder gegen die Aufnahme oder Begrenzung lebenserhaltender Behandlungen erfordern. Die meisten Menschen sind zu dem Zeitpunkt, an dem diese Entscheidungen getroffen werden müssen, nicht (mehr) in der Lage, sie selbst zu treffen. Von den Möglichkeiten durch die Vorsorgeinstrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Vorsorge für diese Situation zu treffen, wird oft nicht oder nicht in tragfähiger Weise Gebrauch gemacht. Dadurch sind die Wünsche der Betroffenen in vielen Fällen nicht bekannt und können somit weder berücksichtigt werden, noch können sie eine Handlungsorientierung für die an der medizinischen Versorgung Beteiligten bieten. Um hier Abhilfe zu schaffen und eine wirksame Vorsorge zu ermöglichen für den Fall des Verlustes der Fähigkeit, sich unmittelbar an Behandlungsentscheidungen zu beteiligen, hat sich international das Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) (deutsch: Behandlung im Voraus planen, BVP). entwickelt und bereits in ersten Modellprojekten auch in Deutschland Fuß gefasst. Auf einen Blick |
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