Kann man in Europa zum Organspender wider Willen werden? Vor Reiseantritt sollte man sich informieren!

OranspendeEine Organspende kann Leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Sprenderorganen. Viele Staaten versuchen die Wartelisten in ihren Kliniken durch Gesetze zu verkürzen, die die Organspende erleichtern. Dies kann zu Situationen führen, die meist auch von den Befürwortern nicht erwünscht sind: Eine Organspende gegen den Willen des betroffenen Verstorbenen.

Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Auch innerhalb der Europäischen Union sind diese Gesetze ganz unterschiedlich gestaltet. So kann man in Bulgarien sogar gegen den eigenen Willen zum Organspender werden. In vielen anderen Länder wird man zum Organspender, wenn man nicht vorher ausdrücklich widersprochen hat. In Europa kann man vier Herangehensweisen unterscheiden:

•Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei. •Bei der Widerspruchsregelung wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland können Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, da hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft wird. •Im Rahmen der Informationsregelung müssen Angehörige über die geplante Entnahme zwar informiert werden, ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. So wird man Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern automatisch zum Organspender, wenn man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. •Die Notstandsregelung gilt nur in Bulgarien: die Organentnahme ist hier "im Notstand" immer zulässig ist. Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen.

http://www.organspende-info.de/information/gesetz-und-studien/europa-regelungen/

Wer über die Frage der Organentnahme nach dem Tode selbst bestimmen will, sollte vor der Reise einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei seinen Ausweispapieren tragen. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann man sich zusätzlich ein Beiblatt in der jeweiligen Landessprache ausdrucken und ausfüllen. Im Organspendeausweis kann man der Entnahme von Organen und Gewebe nicht nur zustimmen, sondern auch widersprechen. So verhindert man in Ländern mit Widerspruchsregelung, automatisch zum Spender zu werden.

In Österreich besteht die Möglichkeit sich in das "Widerspruchsregister gegen Organspende" des Bundesinstituts für Gesundheitswesen eintragen zu lassen, auch als Ausländer. Vor Organentnahme wird überprüft ob der Verstorbene im Register steht. In Deutschland gibt es ein solches Widerspruchsregister auch, jedoch ist es kostenpflichtig. Einfacher ist es eine Widersprucherklärung mit der Aussage „Ich will kein Organspender sein“ bei seinen Ausweispapieren zu führen. Dieses Schreiben wird in den meisten Ländern als Widerspruch akzeptiert werden.

Weitere Informationen:

http://www.organspende-info.de/materialien/Organspendeausweis/ http://www.organspende.de/pdf/organspendeausweis.pdf
http://www.fuers-leben.de/gruende.html

Infotelefon Organspende: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 ist das Infotelefon Organspende montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.

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