Köln gelingt Durchbruch bei Steuerermittlungen

stadt Koeln LogoKulturförderabgabe: Mehrerträge aus Daten über weltweit agierendes Vermittlungsportal

Der Stadt Köln ist es gelungen, mehr als 5.500 Datensätze zu Einnahmen aus Beherbergungsleistungen zu erhalten, die über ein weltweit agierendes Onlineportal im Jahr 2016 vermittelt wurden. Damit konnte ein wichtiger Erfolg im jahrelangen Ringen um Bereitstellung dieser Daten erzielt werden, nachdem bis zuletzt vergebliche Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Online-Betreiber, die Daten selbst herauszugeben, geführt worden waren.

Steuergerechtigkeit herbeiführen, Wohnraum schützen

Die der Stadt nun vorliegenden Datensätze enthalten Namen und Adressen der Gastgeber*innen, die im Jahr 2016 über die Vermittlungsplattform entgeltlich Übernachtungsleistungen angeboten haben, sowie Bruttoeinahmen und die Anzahl der Übernachtungen.

Insgesamt beinhaltet die Datei fünf Mal so viele Beherbergungsstätten, wie sie dem Steueramt bislang aus abgegebenen Steuererklärungen sowie über Portalrecherchen und Datenanforderungen bekannt waren und zeigt damit das Ausmaß von Vermietungen über entsprechende Portale. Dieses Phänomen beschäftigt die Stadt Köln in vielfältiger Weise. So ist aufgrund des durchweg angespannten Wohnungsmarktes am 1. Juli 2021 die Wohnraumschutzsatzung in Kraft getreten, durch die die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit mit massiven Geldbußen geahndet werden kann.

In steuerlicher Hinsicht wird erwartet, dass das zusätzlich erzielbare Steuervolumen mit etwa 140.000 Euro vergleichsweise niedrig ausfallen wird. Dies hat seinen Grund darin, dass erfahrungsgemäß die durchschnittliche Übernachtungsentgelthöhe für Übernachtungen niedriger ausfällt und steuerbefreite Vermietungen zum Beispiel an Berufstätige und Studierende auszuklammern sind.

Soweit die Vermietungen steuerpflichtig sind, wird die Stadt diese Steueransprüche verfolgen und durchsetzen.

Steuergerechtigkeit ist ein hohes Gut, weshalb wir schon aus diesem Grund allen Fällen nachgehen werden, betont Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.

Das ist auch ein wichtiges Signal für unsere Hotels und Pensionen, die selbstverständlich die Kulturförderabgabe von ihren Gästen erheben und an die Stadt entrichten,führt die Stadtkämmerin weiter aus.

Mehrerträge ein kleiner Puffer – weitere Erträge erwartet

Eine vorsichtige Schätzung der Nachveranlagung der Kulturförderabgabe kommt auf Mehrerträge von 140.000 Euro für die Stadt Köln allein für das Jahr 2016. Diese Berechnung ist bereits bereinigt um längerfristige Mietverhältnisse, etwa mit Studierenden und Berufstätigen, sowie berufsbedingte Übernachtungen, die in Köln derzeit nicht der Kulturförderabgabe unterliegen. Auch für die Folgejahre wird die Stadt alle zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, entsprechende Steuerdaten zu erhalten. Weitere Anstrengungen zu Daten ab dem Jahr 2017 bis heute werden folgen. Die Stadt appelliert daher an alle Vermieter*innen, etwaige Steuererklärungen nachzuholen, da anderenfalls auch steuerstrafrechtliche Folgen drohen können.

Die zu erwartenden Steuermehrerträge für das Jahr 2016 sind für die Stadt zwar nur ein kleiner Puffer.

Die am System vorbeigeführten Gelder werden aber dringend benötigt, um unser Gemeinwesen zu stützen und Pflichtaufgaben wie Bildung, Soziales, Sicherheit oder Bauen zu erfüllen,so Dörte Diemert.

Mein Dank geht an die Mitarbeiter*innen des Steueramtes, die ihre Ermittlungen beharrlich zum Ziel geführt haben,so die Kämmerin.

Ab September werden die zusätzlichen Steuerbescheide verschickt. Mitversendet werden zudem Erläuterungen zur Kulturförderabgabe, Anmelde- und Erklärungsfristen und Wohnraumzweckentfremdung sowie die Aufforderung, säumige Steuern nachzuzahlen.

Weitere Informationen

Hintergrund Kulturförderabgabe 

Die Kulturförderabgabe wurde bereits 2010 eingeführt und gilt für alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme der beruflich bedingten Übernachtungen. Die Abgabe bemisst sich nach dem Zimmerpreis inklusive Mehrwertsteuer. Der vom Rat beschlossene Steuersatz beträgt fünf Prozent.

Der Rat der Stadt Köln hatte seinerzeit die Einführung der Kulturförderabgabe als Bestandteil der Maßnahmen zur Verringerung des bestehenden städtischen Haushaltsdefizits beschlossen und somit drohende Kürzungen im Kulturbereich abgefedert. Seitdem stellt die Kulturförderabgabe eine wichtige Stütze im Kölner Haushalt dar (im aktuellen Haushaltsjahr mit sieben Millionen Euro geplant) und sichert durch politischen Zweckbindungsbeschluss viele Projekte und Maßnahmen in der Stadt.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Robert Baumanns / 01.09.2023

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