Stadt Köln - Bundestagswahl 2013 / Problem der doppelten Briefwahlunterlagen ohne Negativauswirkung auf die Wahl!

stadtkoeln logoAlle bis zum 22. September 2013, 18 Uhr bekannt gewordenen doppelt angeschriebenen Wählerinnen und Wähler haben mit einem Stimmzettel gewählt. Das Problem der von der von der Stadt Köln beauftragten Druckerei am 10. September 2013 doppelt produzierten Briefwahlunterlagen konnte am Wahltag bis zum Abgabeschluss geklärt und gelöst werden.

Der Druckdienstleister hatte zwischenzeitlich eingeräumt, ein persönliches Fehlverhalten habe zu den Doppeldrucken geführt. Nach seinen internen Feststellungen könnten doppelte Briefwahlunterlagen an minimal 40 Wählerinnen und Wähler und maximal an 502 Personen aus dem Wahlbezirk 95 Köln III verschickt worden sein.

Nach den Feststellungen der Wahlorganisation haben davon lediglich 87 Personen doppelte Briefwahlunterlagen erhalten.

72 Wählerinnen und Wähler haben von sich aus oder durch Beratung der Wahlorganisation oder durch einen Wahlvorstand nur einen Stimmzettel ausgefüllt. Den anderen Stimmzettel einschließlich Wahlschein haben die Betroffenen entweder selbst vernichtet oder durch die Wahlorganisation unter Zeugen bzw. durch einen Wahlvorstand unter Zeugen vernichten lassen. Bei zwei Personen hat dieser Vorgang am Wahlsonntag in deren jeweiligem Wahllokal stattgefunden.

15 Personen haben jeweils zwei rote Wahlbriefe an die Wahlorganisation zurückgesandt. Dieses konnte die Wahlorganisation mit ihrer personell verstärkte Eingangskontrolle der roten Wahlbriefe herausfiltern. Durch die auf dem roten Wahlbrief aufgedruckte fortlaufende Nummer konnten die Absender ohne Bruch des Wahlgeheimnisses angeschrieben oder persönlich kontaktiert werden, da sie auf dem Wahlscheinantrag ihre E-Mail-Adresse oder Telefon-Nummer angegeben hatten. Sofern dies nicht der Fall war, hat die Wahlorganisation durch intensive Recherchen den Kontakt herstellen können. Alle 15 Personen haben angegeben, auf beiden Stimmzetteln identisch abgestimmt zu haben. Sie waren damit einverstanden, dass einer der beiden rote Wahlbriefe mit dem innen liegenden Stimmzettel im blauen Stimmzettelumschlag unter Zeugen komplett vernichtet und der andere in eine Briefwahlurne - wie üblich - eingeworfen wurde. Auf diesem Weg erhielt der zuständige Wahlvorstand des jeweiligen Briefwahlbezirks diesen Wahlbrief zur späteren Prüfung und Auszählung am Wahltag ab 18 Uhr.

Durch dieses Verfahren ist das in Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz und § 33 Bundeswahlgesetz normierte Wahlgeheimnis gewahrt.

Alle 87 betroffenen Wählerinnen und Wähler haben somit trotz der Panne der Druckerei die Möglichkeit genutzt, ihre Erst- und Zweitstimme abzugeben. Sie haben zum ganz überwiegenden Teil aus eigener Entscheidung und zum Teil nach Beratung durch die Wahlorganisation dafür gesorgt, dass der Fehler der Druckerei vollständig korrigiert werden konnte.

Nach heutiger Auffassung der Wahlorganisation wird der Fehler des Druckdienstleisters ohne Negativfolgen für die Ergebnisse im Wahlkreis 95 Köln III bleiben.

Das endgültige Wahlergebnis wird der Kreiswahlausschuss am kommenden Freitag, 27. September 2013, um 10 Uhr beschließen. Der Kreiswahlausschuss erhält dazu auch eine ausführliche Darstellung dieses Sachverhaltes mit einer rechtlichen Bewertung.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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