Erste Europäische Bürgerinitiative erfolgreich auf den Weg gebracht!

bvaGebaudeRiehlDem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes (BVA), Christoph Verenkotte, wurden am 13.09.2013 über rund 1,36 Millionen Unterstützungsbekundungen, die für die erste Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ in Deutschland gesammelt wurden, überreicht. Die Initiative hat als erste die erforderliche Anzahl an Unterstützungsbekundungen erreicht und kommt damit bei der Europäischen Kommission auf die Tagesordnung.

Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative fuhren mit einem LKW beim BVA in Köln vor und überreichten fast 170.000 Unterschriften in Papierform und über 1,2 Mio. digital, in Form einer DVD. Der Umfang der Unterstützung wurde damit sehr anschaulich.

Herr Verenkotte freut sich über die neue Aufgabe im BVA: „Die Idee der Bürgerbeteiligung wird mit der Initiative sicher gestärkt und damit auch der europäische Gedanke insgesamt in Europa. Dafür leisten wir als zentraler Dienstleister der Bundesregierung gerne unseren Beitrag.“ Um eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) auf den Weg zu bringen, ist die Beteiligung von mindestens 1 Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten (gegenwärtig sieben Mitgliedstaaten), die eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen, erforderlich.

Diese Voraussetzungen wurden sogar übertroffen. Allein in Deutschland wurden insgesamt 1,36 von 1,82 Millionen Unterschriften in ganz Europa gesammelt. Auch in 12 weiteren Ländern wurde die erforderliche Anzahl übertroffen. Das BVA prüft und bescheinigt die in Deutschland gesammelte Zahl gültiger Unterstützungsbekundungen. Mit der Unterschriftenprüfung trägt das BVA dazu bei, die Bürgerbeteiligung am europäischen Gesetzgebungsverfahren zu stärken.

Mit dem Vertrag von Lissabon 2007 wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass Europas Bürger sich aktiv und direkt an europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligen können. Erst am 1. April 2012 trat die entsprechende Durchführungsverordnung europaweit sowie ein entsprechendes Gesetz in Deutschland in Kraft, in dem die Aufgabe für das BVA festgelegt wurde: Binnen drei Monaten werden die in Deutschland gesammelten Unterstützungsbekundungen auf ihre Gültigkeit hin überprüft und eine Bescheinigung über die tatsächliche Anzahl ausgestellt. Von den 1,36 Mio. Unterschriften wird eine statistische Stichprobe ermittelt, die letztlich abhängig von der genauen Zahl der übergebenen Stimmen ist.

Auszugehen ist aber von einer Größe von mindestens 49.000, die das BVA überprüft. Kern des Prüfauftrages ist die Frage, ob die Angaben auf den Unterschriftenlisten vollständig sind und ob die Personen, die ihr Votum abgegeben haben, überhaupt existieren. Hier wird ein Kriterienkatalog angewandt, der vom Gesetzgeber vorgegeben wird. Als nächster Schritt werden die ca. 5.500 Meldeämter in Deutschland angeschrieben, um feststellen zu lassen, ob die persönlichen Angaben auf den Unterstützerformularen zutreffend sind.

Das Ergebnis der Stichproben wird hochgerechnet. Über die dann ermittelten Zahlenwerte (gültige/ ungültige Stimmen) wird den Initiativen und der Europäischen Kommission eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Ein Monat nach Übergabe der Bescheinigung werden alle übermittelten Daten gelöscht.

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