Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Käfighaltung von Mastkaninchen bleibt erlaubt!

käfighaltungAm Freitag hat der Bundesrat über die Aufnahme von Vorgaben für die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgestimmt.

Der von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung war bei Tierschutzverbänden auf massive Kritik gestoßen.
Darauf reagierte der Agrarausschuss des Bundesrats und verständigte sich auf insgesamt 44 Änderungsanträge. Die Änderungen wurden bis auf eine Ausnahme alle vom Bundesrat angenommen.

Leider gibt es trotzdem keinen Grund zur Freude, denn die tierquälerische Käfighaltung bleibt weiterhin erlaubt. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbüros e.V. ist das untragbar.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die industrielle Käfighaltung von Kaninchen endlich gesetzlich verboten wird. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie auf Kaninchenfleisch verzichten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnen-Website unter: www.kaninchenmast.info

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
An Groß Sankt Martin 6/206 /
50667 Köln
E-mail post@tierschutzbuero.de
Telefon 02 21 | 20 46 38 62
1. Vors.: Roman Kriebisch
www.tierschutzbuero.de

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