Europäisches Parlament stimmt für Austritt aus dem klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag

Umweltinstitut LogoMünchen/Straßburg, 24. April. Mit 560 zu 43 Stimmen hat das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg für den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) gestimmt. Das Umweltinstitut München bezeichnet diesen Schritt als einen wichtigen Meilenstein, denn das Abkommen bremst weltweit den Klima- und Umweltschutz ebenso wie die Energiewende. 

Das ECT-Abkommen schützt Investitionen ausländischer Firmen im Energiesektor. In den vergangenen Jahren erwies sich der Vertrag immer häufiger als Hemmnis für die Energiewende. Denn auf Grundlage des ECT können fossile Energiekonzerne Regierungen wegen ihrer Klimapolitik auf Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verklagen, zum Beispiel, wenn ein Land beschließt, aus der Kohleverstromung auszusteigen.

Eine wachsende Anzahl von Ländern hat sich deshalb entschieden, den Vertrag zu verlassen. In den letzten zwei Jahren haben bereits elf Länder ihren Austritt aus dem ECT verkündet oder vollzogen, darunter auch Deutschland. Jetzt steht die EU selbst kurz davor, sich der Austrittswelle anzuschließen. Die endgültige Zustimmung der EU-Regierungen im Rat steht noch aus. Da aber bereits eine vorläufige Einigung erzielt wurde, gilt die Zustimmung als sicher. Erwartet wird diese im Mai.

Das Umweltinstitut München sieht im Ausstieg aus dem ECT einen längst überfälligen Schritt und fordert die EU-Kommission auf, sich auch von anderen, ähnlich gestrickten Abkommen zu verabschieden. "Der Austritt aus dem klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag ist eine gute Nachricht für die europäische und weltweite Energiewende,” sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut. “Den Energiecharta-Vertrag haben Konzerne immer wieder genutzt, um mit milliardenschweren Klagen gegen demokratisch beschlossene Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. Deshalb war der Austritt unausweichlich. Es ist absurd, dass die EU gleichzeitig über neue Handelsverträge verhandelt, die Sonderklagerechte enthalten und nachweislich die Klimakrise anheizen werden. Die EU muss allen Abkommen, die Investoren Sonderklagerechte einräumen, den Laufpass geben, um Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern.”

Hintergrund

Bei der Abstimmung im EU-Parlament ging es um einen Vorschlag der EU-Kommission für die EU-Institutionen und Euratom, aus dem Energiecharta-Vertrag auszutreten. Die Kommission ist der Ansicht, dass der ECT nicht mit der Rechtsordnung der EU, ihrer Investitionspolitik und Gesetzgebung sowie ihren Energie- und Klimazielen vereinbar ist. 

Die Abstimmung wurde mit 560 Stimmen dafür und 43 Stimmen dagegen angenommen; 27 Abgeordnete haben sich enthalten.

Das Europäische Parlament hatte bereits im November 2022 eine Resolution für einen EU-Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag verabschiedet. Als nächstes wird auf Ministerebene des Rates im Mai endgültig über den Vorschlag entschieden. Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht es fossilen Konzernen, gegen die Energiewende zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum von Regierungen ein. Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Das Umweltinstitut München hatte gemeinsam mit anderen Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen. Allein in der EU, Großbritannien sowie der Schweiz schützte der ECT zeitweise fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.

Drei Fallbeispiele: 

Im Jahr 2021 forderten die deutschen Kohleunternehmen RWE und Uniper 2,4 Milliarden Euro Schadenersatz von der niederländischen Regierung wegen ihres Kohleausstiegs bis 2030. Beide Fälle wurden mittlerweile eingestellt. 

Im Jahr 2022 wurde der italienische Staat zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. 

Im vergangenen Oktober verklagte der Schweizer Energieversorger AET Deutschland wegen des Steinkohleausstiegs. 

Quelle: www.umweltinstitut.org

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