EuGH-Urteil: Paralleljustiz für Konzerne verstößt gegen EU-Recht

München, 06. März 2018 - Heute urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Schiedsklausel im Bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Grund dafür sei, dass die Streitbeilegung durch ein Schiedsgericht und nicht durch ein entsprechend legitimiertes EU-Gericht erfolge. Das Urteil ist richtungsweisend, weil ähnliche Klauseln in fast 200 weiteren innereuropäischen Abkommen verankert sind.
Erst vor zwei Wochen hatte das Umweltinstitut München ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zeigt, dass auch der Vertrag über die Energiecharta gegen EU-Recht verstößt. Dieser ist die Grundlage der Milliarden-Klage des Konzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik...




