44 Wohneinheiten ermöglichen Quarantäne und Schutzisolation

Die Stadt Köln hat kurzfristig die Bereitstellung von Unterkünften für besondere Zielgruppen beschlossen. Sie dient dem Schutz der Bevölkerung und insbesondere dem Personenkreis der zu versorgenden Menschen. Die Stadt leistet hiermit einen weiteren Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus.
Das Amt für Wohnungswesen ist für die Versorgung von besonderen Zielgruppen, wie zum Beispiel immobile Menschen zuständig. In den Fällen, in denen die Unterbringung dieser Menschen in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten erfolgt, ist im Falle einer Infizierung mit dem Corona-Virus notwendige Schutzisolation oder Quarantäne der infizierten Person oder der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nicht gegeben.
Aus diesem...


