OVG-Entscheidung zu Dieselfahrverboten - Köln setzt Maßnahmenpaket für bessere Luft sukzessive um

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch, 31. Juli 2019, sein Urteil zu Dieselfahrverboten in Aachen gesprochen. Die Stadt Köln nimmt das Urteil zur Kenntnis, macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich daraus keine Rückschlüsse für Köln ziehen lassen.
Köln verfolgt, ausgehend vom Strategiepapier Köln mobil 2025 und auf Grundlage zahlreicher Beschlüsse zur Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu reduzieren. Notwendig hierfür sind zuverlässige, alternative Mobilitätsangebote, auf die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Einpendelnden zurückgreifen können. Dieses Mobilitätsportfolio ist breit gefächert, so...



