Naturschutzbeirat berät über Erweiterung des RheinEnergieSportparks - Grünordnungsplan definiert Ausgleichsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz", der die Modernisierungs- und Erweiterungsabsichten des 1. FC Köln beschreibt, stellt die Verwaltung dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 18. März 2019 die Ergebnisse des Grünordnungsplans vor. Der Grünordnungsplan ist ein notwendiger Fachbeitrag und fachliches Gutachten zum Bebauungsplan und setzt sich explizit mit den Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung auseinander. Der Plan sieht 34 Ausgleichsmaßnahmen vor, die den "Eingriff" zu 91 Prozent ausgleichen können. Damit können auch frühere "Eingriffe" ausgeglichen werden, für die es bisher keine...



