Adé Sperrklausel in NRW: Bunte Vielfalt in den Gemeinderäte und Kreistägen ist gut für die Demokratie

Heute hat der Verfassungsgerichtshof NRW (VerfGH) entschieden, dass die 2016 eingeführte Sperrklausel in Höhe von 2,5 % für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage in NRW verfassungswidrig ist. 2016 hatte der Landtag NRW eine entsprechende Änderung der Landesverfassung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU-Opposition beschlossen. Die FDP enthielt sich seinerzeit. Der VerfGH NRW hat nun festgestellt, dass der Landtag 2016 verfassungswidriges Verfassungsrecht beschlossen und geschaffen hat. Hierdurch seien die Antragsteller (u. a. die Piratenpartei NRW) in ihren Rechten verletzt worden.
Das Gericht stellt fest, dass die Behauptung von CDU, SPD und Grünen durch eine gestiegene Zahl von Kleingruppen und...




