Verwaltungsgericht droht der Stadt Zwangsgeld wegen Brüsseler Platz an

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Lärmschutz am Donnerstag Thema im Rat
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt Köln im Verfahren zum nächtlichen Lärmschutz am Brüsseler Platz ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Das Gericht beschloss am 5. März 2026, dass ein Zwangsgeld festgesetzt werden kann, wenn das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht bis 15. Mai 2026 umgesetzt wird (Az. 9 M 37/25).
Nach Auffassung des Gerichts sei die Stadt ihrer Verpflichtung, wirksame Maßnahmen zum Schutz der gesetzlichen Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) und der Anwohner*innen vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu ergreifen, bislang nicht ausreichend nachgekommen. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes...


