Stadt Köln - Einschulungshilfe für „I-Dötzchen“ - Zuschuss für Erstklässler mit Köln-Pass
Hierbei ist es ausreichend, wenn der Köln-Pass des Kindes auch nur für einen Teilzeitraum des Schuljahres Gültigkeit hat.
Den Zuschuss gibt es zum Beispiel für Ranzen, Turn-/Sportbeutel, Sportutensilien, Schreibwaren aller Art, Bastel- und Zeichenutensilien.
Der anerkannte Betrag wird als Zuschuss bewilligt mit